Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Während der Bundesligapartie beim 1. FC Nürnberg am 1. September 2018 waren zehn bengalische Fackeln im Mainzer Zuschauerblock gezündet worden. Die Strafsumme ergibt sich aus den neuen, mit Beginn der laufenden Saison in Kraft getretenen Richtlinien des DFB, die je 1.000 Euro Strafe pro pyrotechnischem Gegenstand veranschlagen.
Strafe für Pyrotechnik aus dem Spiel in Darmstadt: Verein nimmt Verantwortliche in Regress
Zudem nimmt der 1. FSV Mainz 05 Fans für eine Verbandsstrafe aufgrund des Einsatzes von Pyrotechnik in Regress. Der Bundesligist hat sich hierzu mit acht Fans außergerichtlich auf die Zahlung einer Barsumme sowie die Verrechnung von Arbeitsleistungen geeinigt. Im Gegenzug wird der Verein auf zivilrechtliche Schritte gegen die betroffenen Fans verzichten.
Im konkreten Fall wurden gegen die acht Mainzer Fans strafrechtliche Prozesse wegen der Beteiligung am Abbrennen von Pyrotechnik im Rahmen des Auswärtsspiels des 1. FSV Mainz 05 beim SV Darmstadt 98 im März 2017 geführt. Mainz 05 hatte die strafrechtlichen Prozesse abgewartet und war dann mit zivilrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom DFB verhängten Vertragsstrafe von 15.000 Euro an die verurteilten Fans herangetreten.
Diese Strafe wird nun von den Fans abgegolten. Zu den von den betroffenen Fans zu erbringenden bzw. schon erbrachten Arbeitsleistungen gehören beispielsweise Reinigungsmaßnahmen in der OPEL ARENA und im Bruchwegstadion.