Verein 09.05.2017 - 16:59 Uhr
Bewerbungsfristen für Aufsichtsrat und Vereinsvorsitz
Bewerbung bis 26. Mai 2017 möglich
Mit der Wahl der Wahlkommission in der vergangenen Woche hat der 1. FSV Mainz 05 den nächsten Schritt auf dem Weg in die neue Vereinsstruktur genommen. Im Rahmen der nächsten außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 25. Juni 2017 werden die Vereinsmitglieder den neuen Vereinsvorsitzenden und den Aufsichtsrat wählen.
Der Wahlkommission kommt hierbei die Aufgabe zu, Bewerbungen um einen Platz im Aufsichtsrat bzw. als Vereinsvorsitzender zu prüfen und den Mitgliedern Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrates und des Vereinsvorsitzenden vorzuschlagen.
Für beide Ämter müssen die Bewerbungsunterlagen der Wahlkommission bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung vorliegen. Bewerbungen, die über den Verein an die Wahlkommission gerichtet werden, müssen daher postalisch (Adresse: 1. FSV Mainz 05, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz) oder via Email (an: [email protected]) bis Freitag, 26. Mai 2017 um 16 Uhr beim Verein eingegangen sein. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, spätere Bewerbungen sind nicht gültig.
Vorschläge zur Wahl
Mitglieder und Vorstand (und in Zukunft auch Aufsichtsrat) können der Wahlkommission Vorschläge zur Wahl des Vereinsvorsitzenden bzw. des Aufsichtsrates unterbreiten. Diese Vorschläge müssen schriftlich erfolgen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der vorgeschlagene Kandidat Vereinsmitglied sein muss. Er muss darüber hinaus zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das dreißigste Lebensjahr, darf aber noch nicht das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben.
Der Vorschlag muss qualifizierte Bewerbungsunterlagen des Kandidaten beinhalten. Kandidaten für den Vereinsvorsitz müssen laut Satzung über eine „mindestens zehnjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer Managementposition oder einer vergleichbaren Führungsposition im Sport verfügen oder eine anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens sein“. Bei Kandidaten für den Aufsichtsrat ist laut Satzung eine „langjährige Erfahrung“ in einer solchen Rolle vonnöten.
Die vorgegebenen Kriterien für Bewerbungen finden sich in der aktuellen Vereinssatzung.
Auswahl durch die Wahlkommission
Sollten sich mehr als fünf Kandidaten für den Vereinsvorsitz bewerben, so schlägt die Wahlkommission in freier Entscheidung der Mitgliederversammlung fünf Bewerber vor. Zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder kann die Wahlkommission in freier Entscheidung bis zur doppelten Anzahl der zu wählenden Mitglieder Kandidaten für den Aufsichtsrat vorschlagen. Sollten sich mehr als 16 Kandidaten für die acht Sitze im Aufsichtsrat bewerben, schlägt die Wahlkommission in freier Entscheidung 16 Bewerber vor. Die Entscheidung der Wahlkommission ist nicht anfechtbar. Ein neunter Sitz im Aufsichtsrat bleibt für einen Vertreter der Fanabteilung reserviert, der durch die Mitglieder bestätigt werden muss.