Verein 11.02.2016 - 17:24 Uhr
Erklärung des Vorstandes
Statement zur aktuellen Aufwandsentschädigungsdiskussion
In den letzten Wochen entstand eine öffentliche Diskussion darüber, ob Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder des 1. FSV Mainz 05 zulässig bzw. in der Höhe angemessen sind. Die gleiche Frage bezog sich auf einen Rechtsberatungsvertrag mit dem Präsidenten des Vereins Harald Strutz.
Der Vorstand des 1.FSV Mainz 05 hat dies zum Anlass genommen, die Frankfurter Wirtschaftskanzlei TaylorWessing mit der Prüfung dieses Sachverhaltes und der Erstellung eines Kurzgutachtens zu beauftragen. Das 15-seitige Kurzgutachten wurde dem Vorstand am Mittwoch, 10. Februar vorgestellt und übergeben.
TaylorWessing kommt, zusammengefasst, zu folgendem Ergebnis:
1. Die Aufwandsentschädigungen für die Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme des hauptamtlichen Managers, sind juristisch zulässig und in der Höhe angemessen. Der Manager ist Angestellter des Vereins und erhält keine Aufwandsentschädigung.
Aktuell erhält der Präsident des 1. FSV Mainz 05 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 9.000 Euro. Die übrigen sieben Vorstandsmitglieder des 1. FSV Mainz 05 erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro.
2. Das mit Harald Strutz vereinbarte Honorar für die Rechtsberatung des Vereins ist zulässig, angemessen und mit hoher Wahrscheinlichkeit niedriger als der marktübliche Preis für eine derartige Beratungsleistung.
Harald Strutz erhält für die permanente, juristische Beratung und Begleitung des 1. FSV Mainz 05 ein monatliches Honorar in Höhe von 14.000 Euro.
3. Die zusätzlichen Tätigkeiten von Harald Strutz bei LSB, DFL und DFB ändern nichts an der Angemessenheit der Vergütung, da der zeitliche Aufwand hierfür die Ausübung der Tätigkeit für Mainz 05 nicht beeinflusst.
Bei der Prüfung untersuchte die Wirtschaftskanzlei die Einhaltung der in 2005 geänderten Satzung des 1.FSV Mainz 05 und die Angemessenheit der Höhe der Aufwandsentschädigungen. Für die Prüfung hat Harald Strutz gegenüber der Wirtschaftskanzlei auch seine persönliche Einkommensentwicklung der vergangenen zehn Jahre offengelegt. In ihrer Stellungnahme kommt TaylorWessing zu dem Ergebnis, dass alle Vergütungen den rechtlichen Vorgaben der Satzung des 1. FSV Mainz 05, die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder vorsieht, entsprechen.
Das Gesamtvolumen der Entschädigungen für Vorstandsarbeit, inklusive des Beratungsvertrages mit dem Präsidenten, beträgt im laufenden Geschäftsjahr weniger als 0,5 % des Gesamtumsatzes und ist angemessen. Auch der Vergleich mit vergleichbaren Unternehmungen oder Vereinen im Fußball und außerhalb des Fußballs bestätigen zweifelsfrei diese Angemessenheit.
Der Vorstand bedauert es, dass es in den letzten Tagen Irritationen über die Vergütungen für Vorstandsmitglieder des 1. FSV Mainz 05 gegeben hat. Mit der heutigen Offenlegung kommt der Vorstand dem Wunsch nach mehr Transparenz der Mitglieder gerne nach, obgleich diese nicht in der durch die Mitgliederversammlung im September 2005 geänderten Satzung verankert und in der Bundesliga auch nicht üblich ist.
Die Wirtschaftlichkeit des 1. FSV Mainz 05 genießt im Vorstand des Vereins seit dem Beginn der gemeinsamen Tätigkeit oberste Priorität. Im laufenden Geschäftsjahr wird der Gesamtumsatz des Vereins erstmalig 100 Mio. Euro übersteigen. Der kumulierte Jahresüberschuss aus den vergangenen fünf Geschäftsjahren beträgt rund 23 Mio. Euro und unterstreicht das Bestreben des Vorstands. Der Umsatz des 1. FSV Mainz 05 hat sich seit 2005 fast verdreifacht.
Der Vorstand ist sich seit geraumer Zeit darüber einig, dass auch die Führungsstruktur des Clubs angepasst werden sollte. Derzeit wird ein Konzept für eine Reform der Führungsstruktur des Vereins ausgearbeitet, welches auch ein Kontrollgremium beinhalten wird. Hierüber werden die Mitglieder des 1.FSV Mainz 05 zu diskutieren und zu entscheiden haben.
Mainz 05 wurde immer getragen von Vertrauen und Kontinuität innerhalb des Vorstands. Auch die Mitglieder haben dieses Vertrauen in den Vorstand von Mainz 05 durch ihr Votum bei den Vorstandswahlen immer bestätigt. Der Vorstand möchte betonen, dass es keine Gründe gibt an diesem Vertrauen zu zweifeln und hofft durch die gewünschte Offenlegung und Erklärung der finanziellen Entschädigungen für den Vorstand alle entstandenen Irritationen ausgeräumt zu haben.
Mainz, der 11.02.2016
Der Vorstand des 1. FSV Mainz 05 e.V