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Verein 17.02.2016 - 15:38 Uhr

Gericht bestätigt befristete Arbeitsverhältnisse

Urteil des Landesarbeitsgerichts nachmittags gesprochen

Der 1. FSV Mainz 05 hat mit seiner Berufung im Streitfall mit Heinz Müller am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz einen wichtigen Erfolg errungen. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 17. Februar die Befristung des Spielervertrags mit dem ehemaligen Mainzer Torhüter als wirksam erachtet und folgte damit der Berufung des 1. FSV Mainz 05 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. März 2015. Auch den Anspruch Müllers auf Punktprämien lehnte das Landesarbeitsgericht ab.

Das Gericht sah wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung des Klägers als Profifußballer einen Sachgrund für die Befristung des Vertrages und trug damit der Praxis im Profifußball Rechnung. „Das Landesarbeitsgericht hat eine für den Profifußball wichtige Entscheidung getroffen. Man kann den Profisport nicht mit anderen Unternehmensbereichen vergleichen, die Eigenart der Arbeitsleistung eines Profisportlers rechtfertigt die Befristung von Verträgen. Diese ist ein wichtiger Baustein für die sportliche und wirtschaftliche Entwicklung der Klubs“, sagte 05-Präsident Haralds Strutz nach der Urteilsverkündung.

Vertreten wurde der 1. FSV Mainz 05 in der Berufung durch Dr. Johan-Michel Menke, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sportrechtsexperte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.  Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache das Rechtsmittel der Revision zum Bundesarbeitsgericht für den unterlegenen Kläger zugelassen.