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Profis 29.04.2016 - 14:06 Uhr

Mündliche Verhandlung beim Sportgericht

Sperre: Balogun am Dienstag bei der Anhörung

Leon Balogun steht dem 1. FSV Mainz 05 im Heimspiel gegen den Hamburger SV am Samstag (15:30 Uhr, Coface Arena) nicht zur Verfügung. Der 05-Verteidiger ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Donnerstag zu einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen verurteilt worden. Ihm wird ein krass sportwidriges Verhalten in Form einer Tätlichkeit am vergangenen Sonntag im Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt vorgeworfen. Schiedsrichter Felix Zwayer hatte die Szene in der Partie nicht gesehen, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermittelte. 

Gegen dieses Urteil hat Balogun fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt, das nun am kommenden Dienstag, 3. Mai in Frankfurt über den Fall entscheidet. Mainz 05 und Leon Balogun verzichten dabei auf eine mögliche aufschiebende Wirkung des Antrags. Die ausgesprochene Sperre für das Heimspiel gegen den HSV bleibt deshalb vom Einspruch unberührt. In der mündlichen Verhandlung möchte Balogun eine Reduzierung der Strafe erwirken.