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Verein 29.04.2017 - 12:24 Uhr

Neuwahl der Wahlkommission am Dienstag

Außerordentliche Mitgliederversammlung am 2. Mai in der OPEL ARENA

Am kommenden Dienstag (2. Mai) bittet der 1. FSV Mainz 05 seine Mitglieder zur Abstimmung über die Wahlkommission. Diese ist einziger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Mitgliederversammlung in der OPEL ARENA (Beginn: 19 Uhr, Einlass: 18 Uhr). Die Neuwahl des Gremiums ist aufgrund eines Fehlers im Wahlvorgang bei der Mitgliederversammlung im vergangenen November nötig. Vier der damals fünf gewählten Mitglieder der Wahlkommission werden nun neu bestimmt. Aus Sicht des Vereins ist dies ein notwendiger Schritt, um Risiken für die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen künftiger Führungsgremien von vornherein auszuschließen.

"Wir bedauern diesen Fehler bei der Wahl und bitten unsere Mitglieder um Verzeihung, dass sie die Wahl wiederholen müssen. Gleichzeitig werben wir aber auch um Verständnis, dass wir den Prozess der Umstrukturierung formal korrekt und transparent durchführen und abschließen wollen und müssen. Die Wahl der Wahlkommission hat hierbei eine entscheidende Bedeutung", sagt Vizepräsident und Vorstandssprecher Jürgen Doetz.

Auf Basis seiner beim Wahlvorgang im vergangenen November erzielten einfachen Mehrheit gilt Udo Seyfarth, der Vorsitzende der Supporters Mainz, als einziges satzungskonform gewähltes Mitglied der Wahlkommission. Er behält seinen Platz auch in der künftigen Wahlkommission. Über die vier weiteren Mitglieder der Wahlkommission müssen die Vereinsmitglieder neu abstimmen. Zur Wahl für diese Plätze stehen jene sieben Bewerber, die wie Seyfarth bereits in der Mitgliederversammlung im vergangenen November angetreten waren und ihre Kandidatur erneuert haben. Namentlich sind dies: Klaus Hammer, Werner Koch, Gerd Krämmer, Hans Günter Mann, Karl-Hubert Oehl, Dr. Jochen Schürmann und Horst Trautzer.

Die vier Mitglieder der Wahlkommission werden mittels einfacher Mehrheit gewählt. Die Wahl wird in einem Wahlgang vollzogen und soll durch elektronische Abstimmung erfolgen. Jedes Mitglied nimmt mit maximal vier Stimmen, aber mit maximal einer Stimme pro Kandidat an der Wahl teil. Soweit die einfache Mehrheit nicht für die notwendige Zahl der zu Wählenden erreicht wird, findet eine Stichwahl bzw. ein weiterer Wahlgang unter den nicht gewählten Kandidaten statt. Ist eine Entscheidung zwischen Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl erforderlich, so erfolgt sie ebenfalls durch Stichwahl.

Der Wahlkommission kommt gemäß der im vergangenen November von den Mitgliedern beschlossenen neuen Vereinssatzung eine bedeutende Rolle in Bezug auf die Prüfung der Bewerbungen für den Vereinsvorsitz und den Aufsichtsrat zu. Vereinsvorsitzender und Aufsichtsrat sollen im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 25. Juni gewählt werden. Bewerbungen für Aufsichtsrat und Vereinsvorsitz sind bis vier Wochen vor dieser Versammlung möglich.