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Profis 03.05.2016 - 15:54 Uhr

Sportgericht reduziert Sperre für Balogun

Verteidiger steht im letzten Heimspiel wieder zur Verfügung

Foto: rscp

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Leon Balogun am Dienstag, 3. Mai nach einer mündlicher Verhandlung wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Damit hat das Gremium das vorausgegangene Einzelrichterurteil, welches ursprünglich eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen vorsah, reduziert. Balogun sowie der Verein Mainz 05 haben dem neuerlichen Urteil zugestimmt. Somit steht der Mainzer Innenverteidiger den 05ern für das letzten Saisonheimspiel gegen Hertha BSC (Samstag, 14. Mai) wieder zur Verfügung.

Balogun und Carlos Zambrano, der als Zeuge zur Verhandlung geladen war, konnten das Gericht davon überzeugen, dass der Mainzer dem Frankfurter Innenverteidiger keinen bewussten Tritt zugefügt hatte. Da Zambrano nach eigener Aussage zudem durch die Aktion nicht verletzt worden war, hat das Gericht den Vorfall nun als leichteren Fall einer Tätlichkeit durch unachtsames Verhalten von Seiten Baloguns eingestuft.   

Ursprünglich ist Balogun vom Sportgericht am 28. April ein krass sportwidriges Verhalten in Form einer Tätlichkeit beim Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt vorgeworfen worden. Schiedsrichter Felix Zwayer hatte die Szene in der Partie nicht gesehen, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermittelte. Gegen dieses Urteil hat Balogun fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt, um eine Reduzierung zu erwirken.