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Aufsichtsrat 02.11.2017 - 16:46 Uhr

Keine Strafverfahren gegen ehemalige Vorstände anhängig

Aufsichtsrat mit neuen Erkenntnissen nach Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Der Aufsichtsratsvorsitzende des 1. FSV Mainz 05 Detlev Höhne am Rednerpult während der Mitgliederversammlung am Montagabend in der OPEL ARENA.

4a3c75q9B8pBGegen die ehemaligen Vorstände des 1. FSV Mainz 05 sind derzeit keine Strafverfahren anhängig. Diese Erkenntnis hat der Aufsichtsrat des 1. FSV Mainz 05 über den von ihm beauftragten Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf im Rahmen der an diesem Donnerstag, 2. November von der Mainzer Staatsanwaltschaft gewährten Akteneinsicht gewonnen.

Auch sind als Konsequenz aus den bislang erfolgten drei Strafanträgen gegen ehemalige Vorstände des 1. FSV Mainz 05 mangels konkreter Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten durch die Staatsanwaltschaft Mainz keine Ermittlungsverfahren aufgenommen worden.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wird sich der Aufsichtsrat des 1. FSV Mainz 05 in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 14. November unter Einbeziehung des Sonderprüfberichts des Wirtschaftsprüfers mit der Entlastung des ehemaligen Vorstands befassen. Diese Entlastung war im Rahmen der Mitgliederversammlung am vergangenen Montag aus formalen Gründen vertragt worden.