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Verein 05.02.2021 - 16:00 Uhr

Erklärung der Wahlkommission

Gremium bezieht Stellung zu geäußerten Vorwürfen

Am Dienstagabend hat der 1. FSV Mainz 05 seine für den kommenden Dienstag geplante Mitgliederversammlung verschoben und im Anschluss, am Donnerstag, den Zeitplan für einen Nachholtermin inklusive Neuwahlen vorgelegt. Die Entscheidungen waren nicht zuletzt Konsequenz der öffentlich ausgetragenen Diskussion um die Arbeit der Wahlkommission gewesen.

Das Gremium bezieht hiermit Stellung zu den geäußerten Vorwürfen:

"Die Wahlkommission nimmt im Verständnis der Satzung weder als Gremium an sich noch in der Begründung ihrer Entscheidungen eine Rolle in der öffentlichen Kommunikation des Vereins ein. Dennoch sehen wir uns aufgrund der öffentlichen Diskussion und der haltlosen Behauptungen um unsere Entscheidungen bezüglich der Nominierungen zu den Wahlen bei der Mitgliederversammlung nun gezwungen, einige Dinge klarzustellen.

Unser Vorgehen bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten war jederzeit satzungskonform, wir haben hierzu begleitend juristische Expertise eingeholt. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist ausschließlich nach inhaltlichen Kriterien erfolgt, die in der Satzung vorgegeben sind und die wir aus den Bewerbungsunterlagen und den Gesprächen mit den Bewerberinnen und Bewerbern  erarbeitet haben. Aus diesen Kriterien ist eine Rangfolge entstanden. Auf dieser sachlichen Basis haben wir in gemeinsamer Entscheidung nach zwölf Personen einen inhaltlich begründbaren Schnitt gesehen. Diese Vorgänge und unsere Entscheidung sind selbstverständlich dokumentiert.

Zum besseren Verständnis unserer Entscheidungen ist anzufügen, dass sich durch unsere Erfahrungen aus früheren Wahlen und durch die noch bessere Kenntnis der in den Vereinsgremien geforderten Eigenschaften die Ansprüche an die Bewerberinnen und Bewerber natürlich verändert haben. Auch standen nach der Verlegung der Wahl im vergangenen Oktober nun mehr und in unseren Augen höher qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahl.

Mit Bezug auf die Entscheidung, einen Kandidaten zur Wahl zum Vereinsvorsitz nicht zuzulassen, merken wir an: Eine zentrale Aufgabe der Wahlkommission ist, über die grundsätzliche Eignung von Bewerbern zu entscheiden. Bei der Bewerbung der gleichen Person um einen Platz im Aufsichtsrat im Oktober ist unsere Entscheidung aus inhaltlichen Gründen bereits klar negativ ausgefallen. An unserer Bewertung hat sich nichts geändert, auch nicht durch die erneute Bewerbung desselben Kandidaten, diesmal sogar gleichzeitig für Aufsichtsrat und Vorsitz. Die begründete Entscheidung ist dem Bewerber bekannt.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass es im Zuge unserer nun getroffenen Entscheidungen, bei der Nominierung der Kandidatin und der Kandidaten zum Aufsichtsrat eine geringere Zahl als die möglichen 16 Bewerbungen vorzuschlagen, andere Meinungen und Kritik gibt. Wir haben Verständnis, dass dieser Vorgang als nicht transparent wahrgenommen wird, aber dies ist genau so und aus gutem Grund in der Satzung festgehalten.

Wir respektieren, dass der Vereinsvorstand in der Bewertung der gesamten Situation für den Verein die Mitgliederversammlung verschoben hat und zunächst eine formale Klärung dieser Frage herbeiführen möchte.

Nicht akzeptieren können wir hingegen Diffamierungen von Mitgliedern der Wahlkommission, die bis hin zu persönlichen Beleidigungen gehen. Dieser Umgang mit einem Vereinsgremium schädigt das Ansehen des gesamten Vereins."