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Aufsichtsrat 28.11.2017 - 11:20 Uhr

Mitgliederversammlung am 11. Januar

Neuwahl des Vereinsvorsitzenden frühestens Ende Februar/Anfang März

Der Aufsichtsrat des 1. FSV Mainz 05 hat sich in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ausgesprochen. Diese soll am 11. Januar 2018 in der OPEL ARENA stattfinden. Das Recht, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen, steht dem Gremium satzungsgemäß zu, "wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist" (§10, 3.).

Im Mittelpunkt der außerordentlichen Mitgliederversammlung soll die Vorbereitung der Neuwahl des Vereinsvorsitzenden stehen. In diesem Zusammenhang soll auch über bereits vorliegende Anträge zur Satzungsänderung entschieden werden. Aus den Reihen der Mitglieder sind Anträge sowohl zum Status des Vereinsvorsitzenden als auch zum Wahlverfahren eingegangen, über die vor einer Neuwahl in der nun angesetzten außerordentlichen Mitgliederversammlung befunden werden muss.

Neuwahl Ende Februar/Anfang März

Im Anschluss an die außerordentliche Mitgliederversammlung am 11. Januar wird der Aufsichtsrat unverzüglich zu einer weiteren Mitgliederversammlung einladen, in deren Rahmen dann der neue Vereinsvorsitzende gewählt wird. Da Kandidatenvorschläge spätestens vier Wochen vor der Wahl vorliegen müssen, kann diese Wahl frühestens Ende Februar/Anfang März stattfinden.

Eine Voraussetzung für die Einladung zur Wahlversammlung muss bis dahin allerdings noch erfüllt werden. Der Vereinsvorsitzende Johannes Kaluza muss vorher eine Erklärung abgeben, dass er sein Amt niederlegt. Eine Verständigung hierüber ist bisher nicht erfolgt. Johannes Kaluza musste der Aufsichtsratssitzung am Montagabend aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben.